Kerpen (Eifel) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vulkaneifel
Einwohner
455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54578
Vorwahl
06593
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
2. Ordnungsamt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
3. Bürgeramt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
Gemeinde Kerpen (Eifel) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen-Türnich entsteht ein familienfreundliches Wohngebiet auf einer ehemaligen Industriefläche. Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt dort etwa 50 Wohneinheiten in Reihenhäusern und Doppelhäusern, sowie freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Bebauungsplan wurde 2019 offengelegt und berücksichtigt eine Kindertagesstätte und ökologisch sowie ökonomisch sinnvolle Baukonzepte mit Photovoltaik, Wärmepumpen und Bio-Gas.
Zudem gibt es Pläne zur Teilaufhebung des Bebauungsplans SI 019 A „Industriegebiet Hüttenstraße“ im Kerpener Ortsteil Sindorf, um die immissionsschutzrechtliche Situation neu zu ordnen und klimagerechte Festsetzungen zu implementieren. Diese Änderungen sollen Immissionskonflikte vermeiden und nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung