Kerpen (Eifel) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vulkaneifel
Einwohner
455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54578
Vorwahl
06593
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
2. Ordnungsamt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
3. Bürgeramt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
Gemeinde Kerpen (Eifel) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen-Türnich entsteht ein familienfreundliches Wohngebiet auf einer ehemaligen Industriefläche. Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt dort etwa 50 Wohneinheiten in Reihenhäusern und Doppelhäusern, sowie freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Bebauungsplan wurde 2019 offengelegt und berücksichtigt eine Kindertagesstätte und ökologisch sowie ökonomisch sinnvolle Baukonzepte mit Photovoltaik, Wärmepumpen und Bio-Gas.
Zudem gibt es Pläne zur Teilaufhebung des Bebauungsplans SI 019 A „Industriegebiet Hüttenstraße“ im Kerpener Ortsteil Sindorf, um die immissionsschutzrechtliche Situation neu zu ordnen und klimagerechte Festsetzungen zu implementieren. Diese Änderungen sollen Immissionskonflikte vermeiden und nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.