Sie gehört der Verbandsgemeinde Gerolstein an
Bundesland
Landkreis
Vulkaneifel
Einwohner
455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54578
Vorwahl
06593
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
2. Ordnungsamt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
3. Bürgeramt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
Gemeinde Kerpen (Eifel) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen-Türnich entsteht ein familienfreundliches Wohngebiet auf einer ehemaligen Industriefläche. Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt dort etwa 50 Wohneinheiten in Reihenhäusern und Doppelhäusern, sowie freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Bebauungsplan wurde 2019 offengelegt und berücksichtigt eine Kindertagesstätte und ökologisch sowie ökonomisch sinnvolle Baukonzepte mit Photovoltaik, Wärmepumpen und Bio-Gas.
Zudem gibt es Pläne zur Teilaufhebung des Bebauungsplans SI 019 A „Industriegebiet Hüttenstraße“ im Kerpener Ortsteil Sindorf, um die immissionsschutzrechtliche Situation neu zu ordnen und klimagerechte Festsetzungen zu implementieren. Diese Änderungen sollen Immissionskonflikte vermeiden und nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.