Sie gehört der Verbandsgemeinde Gerolstein an
Bundesland
Landkreis
Vulkaneifel
Einwohner
455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54578
Vorwahl
06593
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
2. Ordnungsamt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
3. Bürgeramt Kerpen, Rathausplatz 1, 50171 Kerpen
Gemeinde Kerpen (Eifel) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen-Türnich entsteht ein familienfreundliches Wohngebiet auf einer ehemaligen Industriefläche. Die Deutsche Reihenhaus AG entwickelt dort etwa 50 Wohneinheiten in Reihenhäusern und Doppelhäusern, sowie freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Bebauungsplan wurde 2019 offengelegt und berücksichtigt eine Kindertagesstätte und ökologisch sowie ökonomisch sinnvolle Baukonzepte mit Photovoltaik, Wärmepumpen und Bio-Gas.
Zudem gibt es Pläne zur Teilaufhebung des Bebauungsplans SI 019 A „Industriegebiet Hüttenstraße“ im Kerpener Ortsteil Sindorf, um die immissionsschutzrechtliche Situation neu zu ordnen und klimagerechte Festsetzungen zu implementieren. Diese Änderungen sollen Immissionskonflikte vermeiden und nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.